Smart Far­ming beruht auf Daten. Mit­hil­fe von Droh­nen wer­den sie im Flug erho­ben. Zudem kön­nen Kon­trol­len sowie diver­se Appli­ka­tio­nen durch­ge­führt wer­den.

Bei der Appli­ka­ti­on von Nütz­lings­lar­ven (Tricho­gram­ma) sind Drohnen­ser­vices schon Stan­dard­tech­nik. Ver­brei­tet ist ihr Ein­satz etwa in der Wild­tier­ret­tung. Dazu kom­men zahl­rei­che Anwen­dun­gen, bei denen es oft um Infor­ma­ti­ons­ge­win­nung geht – von Vege­ta­ti­ons­auf­nah­men bis hin zur Kon­trol­le von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. „Mach­bar ist sehr viel. Wenn man in eine Droh­ne inves­tiert hat, kom­men die Anwen­dungs­fäl­le von allei­ne“, beton­te Mat­thi­as Engel­brecht von der LK Tech­nik Mold bei einem ÖKL-Web­i­nar zu Agrar-droh­nen. Die Droh­ne kön­ne im Ver­gleich zu Land­ma­schi­nen eini­ge Vor­tei­le aus­spie­len. Da etwa kei­ne Über­fahrt mit dem Trak­tor not­wen­dig ist, wird der Boden nicht wei­ter ver­dich­tet und die Kul­tur nicht in Mit­lei­den­schaft gezo­gen.

Durch die Flug­hö­he kann die Auf­lö­sung der Auf­nah­men an die jewei­li­gen Bedürf­nis­se ange­passt wer­den. Man ist weder durch den begrenz­ten Aus­blick der Kame­ras und Sen­so­ren auf den Arbeits­ge­rä­ten beschränkt noch durch Über­flug­in­ter­val­le der Satel­li­ten und ihrer Auf­lö­sung. „Wir decken den Bereich dazwi­schen mit der Droh­ne ab“, sagt Peter Rieg­ler-Nur­scher von Jose­phinum Rese­arch. Dafür ste­hen ver­schie­dens­te Auf­nah­me­ge­rä­te zur Ver­fü­gung: gewöhn­li­che Kame­ras, Mul­tispek­tral­ka­me­ras, die aus­ge­wähl­te Spek­tren abde­cken, oder Hyper­spek­tral­ka­me­ras (laut Rieg­ler-Nur­scher mehr ein „For­schungs­tool“, das sehr kost­spie­lig ist) und Ther­mal­ka­me­ras. Da gute Droh­nen samt Aus­rüs­tung auch eini­ge Tau­send Euro kos­ten kön­nen und zudem eini­ges an Übung für deren Ein­satz erfor­der­lich ist, gibt es inzwi­schen zahl­rei­che Anbie­ter für Droh­nen­ein­sät­ze. Die Palet­te reicht von den Lager­häu­sern über die LK bis hin zu diver­sen pri­va­ten Unter­neh­men.

Routine und Wissen sind gefragt

Ins­be­son­de­re wer selbst eine Droh­ne kau­fen und betrei­ben will, soll­te sich genau­er mit den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen beschäf­ti­gen. Sie wer­den durch eine EU-Ver­ord­nung (2019/947) vor­ge­ge­ben. Zen­tra­le Anlauf­stel­le für sol­che recht­li­chen Fra­gen und Infor­ma­tio­nen ist hier­zu­lan­de die Aus­tro Con­trol. Wie auf deren Platt­form dronespace.at nach­zu­le­sen ist, wer­den nach dem Risi­ko der Anwen­dung drei Kate­go­rien unter­schie­den: „Open“, „Spe­ci­fic“ und „Cer­ti­fied“. Land­wirt­schaft­li­che Bestands­auf­nah­men wer­den in der Regel in die unters­te Kate­go­rie „Open“ fal­len. Dafür muss man sich regis­trie­ren, zudem ist ein Ver­si­che­rungs­schutz ver­pflich­tend.

Wei­te­re wich­ti­ge Eck­punk­te sind etwa ein vor­ge­schrie­be­ner Kom­pe­tenz­nach­weis, das Flie­gen der Droh­ne aus­schließ­lich in Sicht­ver­bin­dung bis maxi­mal 120 Meter über dem Grund, dass kei­ne Gefahr­gü­ter trans­por­tiert oder Sachen abge­wor­fen wer­den sowie tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen (ver­pflich­ten­de CE-Kenn­zeich­nung mit Klas­sen­num­mern). Für letz­te­re gab es Über­gangs­re­geln. Ab 1. Jän­ner müs­sen dann aber alle neu­en Gerä­te die neu­en CE-Richt­li­ni­en erfül­len. Davor in Ver­kehr gebrach­te Droh­nen ohne CE-Kenn­zeich­nung dür­fen dann nur mehr ein­ge­schränkt ein­ge­setzt wer­den.


Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft

• Kitz­ret­tung (Infra­rot, Wär­me­bild­ka­me­ra), • Ober­flä­chen­mo­del­le (Ter­rain), Gelän­de- und Höhen­mo­del­le • Mul­tispek­tral­auf­nah­men – Vege­ta­ti­ons­in­dex, Was­ser­ver­sor­gung (Boden- und Auf­wuchs), Appli­ka­ti­ons­kar­ten, Schäd­lings­be­fall • Pho­to­vol­ta­ik-Inspek­ti­on • Gebäu­de­inspek­ti­on nach Unwet­ter • Feld­auf­nah­men nach Unwet­ter (v.a. Hagel) • Map­ping-Auf­nah­men für Spot Spray­ing (Teil­flä­chen­spe­zi­fi­scher Pflan­zen­schutz, Erhe­bung der Unkraut­si­tua­ti­on, Ein­zel­pflan­zen­de­tek­ti­on) • Luft­ver­mes­sung via RTK • Umwelt­über­wa­chung (Gewäs­se­reu­tro­phie­rung, Wald­ab­de­ckung, städ­ti­sche Vege­ta­ti­on) • Aus­saat von Zwi­schen­früch­ten • Pflan­zen­schutz (recht­lich pro­ble­ma­tisch) • Nütz­lings­aus­brin­gung (Schlupf­wes­pen) • Wei­de­tier­zäh­lung und ‑suche • Ver­trei­ben von Vögeln mit Laut­spre­chern • Erken­nen von Pilz­be­fall im Acker­bau und Wein­bau • Wild­scha­den­be­ur­tei­lung

Fotos: Budi­mir Jev­tic — stock.adobe.com, Bits and Splits — stock.adobe.com, Chad Robert­son — stock.adobe.com, creativenature.nl — stock.adobe.com

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