Smart Farming beruht auf Daten. Mithilfe von Drohnen werden sie im Flug erhoben. Zudem können Kontrollen sowie diverse Applikationen durchgeführt werden.
Bei der Applikation von Nützlingslarven (Trichogramma) sind Drohnenservices schon Standardtechnik. Verbreitet ist ihr Einsatz etwa in der Wildtierrettung. Dazu kommen zahlreiche Anwendungen, bei denen es oft um Informationsgewinnung geht – von Vegetationsaufnahmen bis hin zur Kontrolle von Photovoltaikanlagen. „Machbar ist sehr viel. Wenn man in eine Drohne investiert hat, kommen die Anwendungsfälle von alleine“, betonte Matthias Engelbrecht von der LK Technik Mold bei einem ÖKL-Webinar zu Agrar-drohnen. Die Drohne könne im Vergleich zu Landmaschinen einige Vorteile ausspielen. Da etwa keine Überfahrt mit dem Traktor notwendig ist, wird der Boden nicht weiter verdichtet und die Kultur nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Durch die Flughöhe kann die Auflösung der Aufnahmen an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Man ist weder durch den begrenzten Ausblick der Kameras und Sensoren auf den Arbeitsgeräten beschränkt noch durch Überflugintervalle der Satelliten und ihrer Auflösung. „Wir decken den Bereich dazwischen mit der Drohne ab“, sagt Peter Riegler-Nurscher von Josephinum Research. Dafür stehen verschiedenste Aufnahmegeräte zur Verfügung: gewöhnliche Kameras, Multispektralkameras, die ausgewählte Spektren abdecken, oder Hyperspektralkameras (laut Riegler-Nurscher mehr ein „Forschungstool“, das sehr kostspielig ist) und Thermalkameras. Da gute Drohnen samt Ausrüstung auch einige Tausend Euro kosten können und zudem einiges an Übung für deren Einsatz erforderlich ist, gibt es inzwischen zahlreiche Anbieter für Drohneneinsätze. Die Palette reicht von den Lagerhäusern über die LK bis hin zu diversen privaten Unternehmen.
Routine und Wissen sind gefragt
Insbesondere wer selbst eine Drohne kaufen und betreiben will, sollte sich genauer mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigen. Sie werden durch eine EU-Verordnung (2019/947) vorgegeben. Zentrale Anlaufstelle für solche rechtlichen Fragen und Informationen ist hierzulande die Austro Control. Wie auf deren Plattform dronespace.at nachzulesen ist, werden nach dem Risiko der Anwendung drei Kategorien unterschieden: „Open“, „Specific“ und „Certified“. Landwirtschaftliche Bestandsaufnahmen werden in der Regel in die unterste Kategorie „Open“ fallen. Dafür muss man sich registrieren, zudem ist ein Versicherungsschutz verpflichtend.
Weitere wichtige Eckpunkte sind etwa ein vorgeschriebener Kompetenznachweis, das Fliegen der Drohne ausschließlich in Sichtverbindung bis maximal 120 Meter über dem Grund, dass keine Gefahrgüter transportiert oder Sachen abgeworfen werden sowie technische Mindestanforderungen (verpflichtende CE-Kennzeichnung mit Klassennummern). Für letztere gab es Übergangsregeln. Ab 1. Jänner müssen dann aber alle neuen Geräte die neuen CE-Richtlinien erfüllen. Davor in Verkehr gebrachte Drohnen ohne CE-Kennzeichnung dürfen dann nur mehr eingeschränkt eingesetzt werden.
Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft
• Kitzrettung (Infrarot, Wärmebildkamera), • Oberflächenmodelle (Terrain), Gelände- und Höhenmodelle • Multispektralaufnahmen – Vegetationsindex, Wasserversorgung (Boden- und Aufwuchs), Applikationskarten, Schädlingsbefall • Photovoltaik-Inspektion • Gebäudeinspektion nach Unwetter • Feldaufnahmen nach Unwetter (v.a. Hagel) • Mapping-Aufnahmen für Spot Spraying (Teilflächenspezifischer Pflanzenschutz, Erhebung der Unkrautsituation, Einzelpflanzendetektion) • Luftvermessung via RTK • Umweltüberwachung (Gewässereutrophierung, Waldabdeckung, städtische Vegetation) • Aussaat von Zwischenfrüchten • Pflanzenschutz (rechtlich problematisch) • Nützlingsausbringung (Schlupfwespen) • Weidetierzählung und ‑suche • Vertreiben von Vögeln mit Lautsprechern • Erkennen von Pilzbefall im Ackerbau und Weinbau • Wildschadenbeurteilung
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